Bewilligung

  • Bewilligung für die Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen zur Erkennung oder zum Ausschluss von übertragbaren Krankheiten des Menschen
  • Bewilligung für die Durchführung diagnostischer oder epidemiologischer Untersuchungen im Bereich der übertragbaren Krankheiten des Menschen
  • Bewilligung für die Durchführung mikrobiologischer Untersuchungen an Blut, Blutprodukten oder Transplantaten, um übertragbare Krankheiten im Hinblick auf eine Transfusion, Transplantation oder Verarbeitung auszuschliessen

Erklärung zu In-vitro Diagnostika

Erklärung nach Art. 5, Abs. 5 Bst. f. der Verordnung (EU) 2017/746 zu In-vitro Diagnostika